Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Allgemeines.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung von Waren und Dienstleistungen aus dem Sortiment von Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH auf www.e-powerworld.de. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese Bedingungen gelten gegenüber privaten Personen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden) kommen erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung zustande. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen) sind, sofern gesetzlich keine strengeren Formvorschriften bestehen, in Schrift- oder Textform abzugeben.
1.4 Die durch Datenverarbeitungsanlagen erstellte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
1.5 Die Liefergegenstände entsprechen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, den geltenden gesetzlichen Produktanforderungen im deutschen Markt. Im Fall des Exports durch den Kunden obliegt es allein dem Kunden, die Produktkonformität für das jeweilige Zielland sicherzustellen und die notwendigen Dokumente und Zulassungen für das jeweilige Zielland zu beschaffen.
- Vertragsabschluss
2.1. Die Liefergebiete sind Deutschland, Österreich, die Schweiz.
2.2. Durch Klicken auf den Button „Fortfahren und bezahlen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab und ist mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.3. Die nach Absenden der Bestellung automatisch versendete Bestellbestätigung bestätigt den Inhalt und den Zugang der Bestellung des Kunden bei Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Ein Vertrag mit Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH kommt erst durch die Annahmeerklärung von Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird.
2.4. Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH wird die Annahme innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, wurde die Bestellung des Kunden von Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH nicht angenommen.
- 3. Warenverfügbarkeit, Selbstbelieferungsvorbehalt
3.1. Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bei Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.
3.2. Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH nicht zu vertretenden Gründen keine Belieferung durch den Zulieferer von Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH erfolgt. Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
- Abholung und Lieferung
4.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen „EXW ab Lager“ (Incoterms 2020). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen) selbst zu bestimmen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
4.2. Der Kunde wird benachrichtigt, wenn die Bestellung zur Abholung bereit steht. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung abzuholen. Zur Abholung muss der Kunde die Rechnung, die Bestellbestätigung oder die Abholbenachrichtigung vorlegen.
4.3. Bei der Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.
4.4. Sofern der Transport von Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH organisiert wird und/oder die Frachtkosten von Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH übernommen werden, sind erkennbare Transportschäden unverzüglich bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Transportschäden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung anzuzeigen, sonst wird die einwandfreie Ablieferung vermutet.
4.5 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden individuell vereinbart. Einseitige Angaben sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Liefertermine verschieben sich entsprechend um die Zeit zwischen Vertragsschluss und Vorliegen aller Liefervoraussetzungen. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung der Ware an der vereinbarten Versandstelle unseres liefernden Werks bzw. Lagers.
4.6 Bei Liefergegenständen, die wir nicht selbst herstellen, ist rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten, es sei denn, die verspätete bzw. Falsch- oder Nichtbelieferung ist durch uns zu vertreten.
4.7 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns, im Falle eines nicht absehbaren Endes der Lieferverzögerung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen oder andere, von uns nicht zu vertretende, nicht abwendbare Ereignisse (Nichtverfügbarkeit von Waren und Leistungen, z. B. durch Epidemien, Kriege, terroristische Anschläge), gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände während Verzuges oder bei einem unser Lieferanten oder Unterauftragnehmer eintreten.
4.8 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aber nur, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Für Schadensersatzansprüche wegen Verzug gilt Ziffer 10.
4.9 Kommt der Kunde schuldhaft in Annahmeverzug, in Verzug mit der Abnahme der Lieferung, unterlässt er schuldhaft eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen und/oder vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Zudem sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder zu versenden.
- Preise und Zahlung
5.1. Alle Preise auf www.e-powerworld.de sind in Euro und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise, die sich aus unserem aktuellen Katalog ergeben, vermindert um den kundenindividuellen Rabatt.
5.3. Dem Kunden stehen die beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung.
5.4. Rechnungen sind bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats ohne Abzug per Überweisung auf das von uns angegebene Konto, per PayPal oder Vorkasse zu begleichen. Andere Zahlungsmethoden sind nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
5.5 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt.
6.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen) aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung, und zwar auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
6.2 Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.
6.3 Der Kunde darf die gelieferte Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr verwenden.
6.4 Von einer Pfändung, auch wenn sie erst bevorsteht, oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechts durch Dritte, insbesondere vom Bestehen von Globalzessionen und Factoring-Verträgen, hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber in Textform zu bestätigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
6.5 Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich, wo sie sich befindet. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns sowie dazu verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Gleiche gilt für die Rücknahme der Vorbehaltsware.
6.6 Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich solcher aus Kontokorrent) mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware (z. B. Verbindung, Verarbeitung, Einbau in ein Gebäude) entstehen.
6.7 Erfolgt die Veräußerung oder sonstige Verwendung unserer Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung oder sonstigen Verwendung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen, und/der im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Fakturenwert unserer Rechnungen.
6.8 Der Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an uns aufzufordern.
6.9 Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
- Widerrufsrecht des Verbrauchers
7.1. Ist der Kunde eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu.
7.2.Widerrufsrecht bei Kaufverträgen mit Mark Arinstein Maschinen und Anlagen über Waren, die auf www.e-powerworld.de verkauft werden:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH
Tel. +49 30 80 95 200 69
E-Mail: sales@e-powerworld.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Mark Arinstein Maschinen und Anlagen GmbH, Gewerbestraße 5A, 15366 Hoppegarten zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden bzw. übergeben. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster Widerrufsformular
Widerruf
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
___________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: _______________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Das Widerrufsrecht gegen Mark Aristein Maschinen und Anlagen GmbH besteht nicht bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten
- Sach- und Rechtsmängel.
8.1 Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften. Für Rechtsmängel, die in der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten Dritter begründet sind, gilt Ziffer 9.
8.2 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keinen Sachmangel dar.
8.3 Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als wir die Garantie ausdrücklich als solche erklärt haben. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir nur einzustehen, wenn wir sie veranlasst haben. Mängelansprüche können aufgrund einer solchen Aussage nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aussage die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat. Garantien, die unsere Lieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch uns veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.
8.4 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachkommt.
8.5 Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder unsachgemäße Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
8.6 Erfolgt die Nutzung des Vertragsgegenstandes an einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Ort oder außerhalb Deutschlands, erstatten wir die zum Zweck der Nacherfüllung (Ziffer 8.5) oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, nur in der Höhe, in der sie entstanden wären, wenn der Liefergegenstand an dem vertraglich vorgesehenen Standort bzw. innerhalb Deutschlands installiert wäre.
8.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei Fehlern, die nach Gefahrenübergang infolge z. B. natürlichen Verschleißes, der Verletzung von Planungs-, Bedien-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Aufbewahrung oder Aufstellung oder durch vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in die gelieferte Ware einstanden sind. Die Produktdokumentation (Planungs-, Bedien-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ggf. Planungsvorschläge) sind jederzeit auf unserer Homepage www.e-powerworld.de bzw. auf Anfrage einsehbar bzw. gehören zum Lieferumfang des Produktes.
8.8 Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten, soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, die nachstehenden Fristen, die jeweils am Tage unserer Lieferung beginnen:
8.8.1 Drei Jahre für alle Erzeugnisse, ausgenommen elektrische und maschinelle Komponenten.
8.8.2 Zwei Jahre für alle übrigen Erzeugnisse sowie Ersatzteile.
8.9 Unabhängig von den vorstehenden Verjährungsfristen ergibt sich die Lebensdauer eines Verschleißteiles (z. B. Anoden, Batterien, Dichtungen, Elektroden, Entschwefelungskartuschen, Filter/Siebe, Filtertrockner, Lampen, Öldüsen, Schamotte, Sicherungen und Thermoelemente oder Verbrauchsartikel wie z. B. Dichtmasse oder Granulate) aus dessen Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (übliche Lebensdauer). Diese kann deutlich kürzer sein als die in Ziffer 8.8 genannten Fristen. Sofern der Austausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer notwendig wird, begründet dies keine Mängelansprüche.
8.10 Bei Software genügen wir unserer Pflicht zur Nachbesserung, wenn wir eine Softwareversion bereitstellen, die den Mangel nicht mehr enthält. Die Installation von Software, die im Rahmen der Nacherfüllung bereitgestellt wird, liegt in der Verantwortung des Kunden, soweit die Installation für den Kunden technisch möglich ist. Für Software kann die Nachbesserung auch durch Aufzeigen einer Möglichkeit zur Umgehung des Mangels erfolgen, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Mangels und den Umständen der aufgezeigten Umgehungslösung zumutbar ist. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.11 Wir führen Nachbesserung oder Ersatzlieferung grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir dies gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklären.
8.12 Für Schadenersatzansprüche gelten im Übrigen Ziffer 9 und 10. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
8.13 Sofern wir auf besonderen Wunsch des Kunden über unsere Lieferverpflichtung hinaus Planungshilfen übernommen haben, haften wir hierfür nur insoweit, als wir unsere nachweislich fehlerhaften Planungshilfen nach unserer Wahl berichtigen oder neu erbringen. Jede weitergehende Haftung für Planungshilfen ist ausgeschlossen, soweit wir nicht gemäß Ziffer 9 oder 10 haften.
- Schutz- und Urheberrechte.
9.1 Wir haften für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) ergeben, die in der Bundesrepublik Deutschland Wirkung entfalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde oder Endkunde bzw. ein unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörendes Unternehmen Eigentum oder Nutzungsrechte an den Schutzrechten hat oder hatte.
9.2 Der Kunde muss uns unverzüglich von bekanntwerdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen unterrichten und uns Gelegenheit geben, entsprechenden Ansprüchen einvernehmlich entgegenzuwirken. Auf unser Verlangen – soweit möglich und zulässig – hat uns der Kunde die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch außergerichtlich) zu überlassen.
9.3 Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, (i) für die ein Schutzrecht verletzenden Lieferungen ein Nutzungsrecht zu erwirken, (ii) die Lieferungen so zu modifizieren, dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzen, oder (iii) die Lieferungen durch das Schutzrecht nicht mehr verletzende gleichartige Lieferungen zu ersetzen. Wir behalten uns vor, diese uns zur Wahl stehenden Maßnahmen auch dann zu ergreifen, wenn die Schutzrechtsverletzung noch nicht rechtsgültig festgestellt oder von uns anerkannt ist.
9.4 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, (i) soweit er die Schutzrechtverletzung zu vertreten oder verursacht hat, (ii) wenn er uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt, (iii) wenn die Lieferungen gemäß der Spezifikation oder den Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, (iv) wenn die Verletzung des Schutzrechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einer anderen, nicht von uns stammenden oder freigegebenen Sache (einschließlich Software) folgt oder (v) wenn die Lieferungen nicht vertragsgemäß verwendet werden.
9.5 Ansprüche des Kunden auf Schaden- und Aufwendungsersatz bestehen auch bei Schutzrechtsverletzungen nur nach Maßgabe der Ziffer 10. Für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Schutzrechtsverletzungen gilt die Ziffer 8.8 entsprechend. Weitergehende als die in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten sind ausgeschlossen.
- Haftung.
10.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z. B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder
nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
10.2 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.3. Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
10.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Geheimhaltung, Datenschutz.
11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle durch uns zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse und geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmale, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, sowie sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen), unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Hinsichtlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz erkennt der Kunde an, dass unsere Geheimhaltungsmaßnahmen angemessen sind.
11.2. Vertrauliche Informationen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weitergabe durch den Kunden bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten. Sie dürfen im eigenen Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen vertrauliche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden; der Kunde ist ohne entsprechendes Einverständnis auch nicht berechtigt, die Liefergegenstände zurückzubauen (sog. reverse engineering).
11.3 Der Kunde wird uns unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarungen weitergegeben wurden. In diesem Fall hat sich der Kunde nach besten Kräften dafür einzusetzen, dass diese weitergegebenen vertraulichen Informationen von dem unautorisierten Empfänger nicht weitergegeben/-verwendet und gelöscht werden. Auf unsere Anforderung sind alle vertraulichen Informationen (ggf. einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen. Wir behalten uns alle Rechte an den vertraulichen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie beispielsweise Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
11.4 Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, beachten wir die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. In diesem Fall ergeben sich die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verarbeitung aus einer von uns bereitgestellten Datenschutzerklärung oder einer gesondert zu schließenden Vereinbarung zur Datenverarbeitung. Der Kunde stellt die von uns bereitgestellte Datenschutzerklärung seinen an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Erfüllungsgehilfen zur Verfügung.
11.5. Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten korrekte Daten anzugeben. In dem Fall von nicht korrekten personenbezogenen Daten können wir unsere vertraglichen Verpflichtungen ggf. nicht erfüllen.
11.6 Für den Fall, dass Teile der Lieferungen zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer aus Produktsicherheitsgründen erforderlichen Feldaktion werden, ist der Kunde verpflichtet, uns bei der Ermittlung der von einer solchen Feldaktion betroffenen Abnehmer des Kunden durch Mitteilung der Adress- und Kontaktinformationen zu unterstützen.
- Geheimhaltung, Datenschutz.
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist Berlin (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 14057 Berlin). Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden (i) an unserem Sitz, (ii) am Sitz unserer den Auftrag ausführenden Betriebsstätte, (iii) am Sitz des Kunden, oder (iv) am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu verklagen. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Teilnichtigkeit.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.